Für alle Verträge, die zwischen Auftraggebern, Ingenieuren und Architekten geschlossen werden, gilt seit dem 18. August 2009 die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die 6. Verordnung über die Honorare von Architekten und Ingenieurleistungen wurde inhaltlich neu strukturiert und enthält umfangreiche Änderungen.
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