Norbert Dewender | Ingenieurbüro für Bauwesen
Bauwesen => Bauphysik => Thema gestartet von: nd am 13. September 2004, 09:09:08
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Wärmeschutz
Vierzig Prozent der durch fossile und atomare Energieumwandlung hervorgerufenen Umweltbelastungen können durch innovative Energie- und Klimatechnik in Gebäuden verhindert werden. Vorraussetzung dafür ist unter anderem die konsequente Nutzung der Sonnenenergie bei gleichzeitiger Optimierung der Energieflüsse.
Die technischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauches sind bei der modernen Heizungsanlagen weitgehend ausgeschöpft. Dagegen beinhaltet der gesamte Bereich der Gebäudeplanung ein großes Potential zur Einsparung und optimalen Nutzung von Energie.
Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz und vom Bundesamt für Wirtschaft anerkannter Energieberater bietet unser Büro diesbezüglich umfassendes Wissen an. --> Energieeinsparverordnung (http://www.dewender.de/forum/index.php/topic,224.0.html)
Energieberatung vor Ort (http://www.dewender.de/forum/index.php/topic,417.0.html)
Rund 75% aller Wohngebäude in Deutschland wurden vor 1978 gebaut. Durch nachträgliche Wärmedämmung können bei diesen Altbauten Energieeinsparungen von 50 % und mehr erreicht werden.
Wir beraten Besitzer von Ein - und Mehrfamilienhäusern, wie sie Heizöl, Erdgas und auch Strom einsparen können. Hierzu führen wir Beratungen nach den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft durch. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, daß die Baugenehmigung für das Gebäude bereits vor dem 1.1.84 (alte Bundesländer) bzw. vor dem 1.1.89 (neue Bundesländer) erteilt wurde.
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Der bauliche Schallschutz umfasst zwei Aspekte:
Haustechnik
Zum Gebäude gehören technische Anlagen wie Wasser- und Abwasseranlagen, Heizung, Lüftung, und Klimatisierung, Maßnahmen zur Verhinderung von Lärmproblemen durch die Haustechnik sind:
- Verwendung lärmarmer Anlagen (z.B. leise Druckspüler, lärmarme Brenner/Kessel-Kombinationen)
- Maßnahmen zur Luftschalldämmung (z.B. durch ausreichend dimensionierte Decken, Wände und Türen)
- Maßnahmen zur Körperschalldämmung (z.B. Aufstellen von Waschmaschinen auf Schwingfüßen, schwingungsisolierende Befestigung von Armaturen und Rohrleitungen)
- bauakustisch günstige räumliche Anordnung dieser Anlagen.
Dem Schutz vor Lärm durch Anlagen der Haustechnik dient die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau". Der in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" festgelegte zulässige Immissionswert für Geräusche von Sanitäranlagen erfüllt nicht die Erwartungen an einen wirksamen Lärmschutz und ist zur Wahrung der Intimsphäre und zum Schutz vor Belästigungen unzureichend. Weitere Information enthält die VDI - Richtlinie 4100 "Schallschutz von Wohnungen".
Schallschutz im Hochbau
Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben (§18,2 MBO). Diese Forderung der Landesbauordnungen werden durch die als Technische Baubestimmung eingeführte Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" konkretisiert. Sie stellt die baurechtlich eingeführte Anforderungs- und Bewertungsgrundlage für alle an der Bauplanung und -ausführung Beteiligten dar.
Bei Beachtung der in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" (entspricht VDI 4100 Stufe 1) aufgeführten Grundsätze und Ausführungsanweisungen ist davon auszugehen, dass der nach dem Bauordnungsrecht erforderliche Mindestschallschutz eingehalten wird. Die Anforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" sollen sicherstellen, dass Menschen, die sich in Wohn- und Arbeitsräumen innerhalb von Gebäuden aufhalten, vor "unzumutbaren Belästigungen" durch Schallübertragung geschützt werden. Bei Einhaltung der Anforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" sind Belästigungen durch Geräusche aus benachbarten Wohnungen, von haustechnischen Einrichtungen und Installationen nicht auszuschließen.
Wirksamer Schallschutz lässt sich mit Hilfe von DIN 4109, Beiblatt 2 (entspricht VDI 4100 Stufe II) "Erhöhter Schallschutz" erreichen.