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Norbert Dewender | Ingenieurbüro für Bauwesen
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Thema:
Energieeinsparverordnung (EnEV)
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Autor
Thema: Energieeinsparverordnung (EnEV) (Gelesen 6259 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
nd
Diplom-Ingenieur, Beratender Ingenieur für Bauwesen
Administrator
Vollmitglied
Beiträge: 703
Geschlecht:
Energieeinsparverordnung (EnEV)
«
am:
13. September 2004, 09:10:50 »
Ziel der durch das Bundeskabinett beschlossenen EnEV ist es, den Energiebedarf für den Neubau um 30% zu senken, mehr Transparenz durch Energiepässe zu schaffen und Impulse zum verstärkten Wärmeschutz im Gebäudebestand zu geben. Dadurch sollen mit dem Instrument "EnEV" bis 2005 10 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Die neue Energieeinsparverordnung wird die Wärmeschutzverordnung 1995 voraussichtlich im Frühjahr 2002 ersetzen.
Sie finden hier die
Energieeinsparverordnung
in der von der Bundesregierung am 7.3.2001 beschlossenen Fassung sowie die zugehörige
Begründung
.
Unsere Leistungen
Alle Nachweise nach Wärmeschutzverordnung für alle Verfahren
Ausdruck der amtlichen Wärmeschutzausweise für alle Verfahren
Berechnung und Nachweis nach Niedrigenergiehausstandard
Überprüfung des sommerlichen Wärmeschutzes
Ausstellung eines Energiepasses
Tauwasserberechnung nach Glaser- und Jenisch-Verfahren
(mit Variation der Randbedingungen, Temp., Luftfeuchte etc.)
Standardklimadaten für Berechnungen nach Jenisch-Verfahren
k-Wert-Berechnung (auch von Fachwerken)
Energetischer Vergleich verschiedener Konstruktionsvarianten
Überprüfung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108
Grafische Ergebnisdarstellung
Kostenlose Energie-Hotline
Telefon: 0800 0736734
Deutsche Energie Agentur
Verweise
Energieeinsparverordnung online
Kostenloser Internetberater zum Check des Energieverbrauchs Ihres Gebäudes
Deutsche Energie Agentur
KfW - Deutschlands grosse Förderbank
Energieagentur NRW
«
Letzte Änderung: 29. November 2004, 17:14:32 von nd
»
Gespeichert
nd
Diplom-Ingenieur, Beratender Ingenieur für Bauwesen
Administrator
Vollmitglied
Beiträge: 703
Geschlecht:
EnEV: Übersicht
«
Antwort #1 am:
20. Oktober 2004, 20:03:57 »
Projekt-/Objektdefinition
Gebäudetyp:
Altbau, Neubau; Wohngebäude: Einfamilienhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus, Hochhaus; Kleingewerbe; Nicht- Wohngebäude; freistehend, in Reihe, denkmalgeschützt (EnEV–Ausnahmeregelungen!)
Konstruktionsmerkmale:
Art und Beschaffenheit der Außenbauteile, Dichtigkeit der Gebäudehülle, Bauweise ( kompakt, offen ), mögliche Wärmebrücken, passive und aktive Nutzung regenerativer Energien, kontrollierte / nicht kontrollierte Wohnungslüftung, Heizung, Warmwasser, Elektro (EIB)
Energiebilanzierung
Neubauten:
Berechnung nach EnEV Anhang 1 und 2; Gebäude mit geringem Volumen Anhang 3
Altbauten (Netto- Heizenergieverbrauch > 150 bis 200 kWh/m²a):
Berechnung nach EnEV Anhang 3 (Bauteilberechnung )
Modernisierungsmaßnahmen nach Erarbeitung und Entscheidung der Kostenpotenzialermittlung bei Sowieso- Maßnahmen
Förderprogramme Länder und Bund, z.B. KfW-CO2 – Gebäudesanierungs Programm
«
Letzte Änderung: 20. Oktober 2004, 20:23:00 von nd
»
Gespeichert
nd
Diplom-Ingenieur, Beratender Ingenieur für Bauwesen
Administrator
Vollmitglied
Beiträge: 703
Geschlecht:
EnEV: Neubauten
«
Antwort #2 am:
20. Oktober 2004, 20:21:33 »
Neubauten mit normalen Innentemperaturen
(EnEV Anhang 1 Nr. 1. Und 2.)
Ziel:
Minimalster Jahres- Primärenenergiebedarf in Abhängigkeit vom A/V- Verhältnis
bei Berücksichtigung von
Wärmebrücken
Dichtheit und Mindestluftwechsel
Wärmegewinn aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Regenerativen Energieanlagen
Aneinander gereihter Bebauung
Fensterflächenanteil
Sommerlichen Wärmegewinn / Kühlleistungen
Nachweise:
Jahres- Primärenenergiebedarf auf Basis von
Jahresheizwärmebedarf (Monatsbilanz)
Spezifischer Transmissionswärmeverlust, bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
Energiebedarfsausweis entsprechend Allgemeiner Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Für Wohngebäude kann der Jahres-Primärenergiebedarf nach vereinfachtem Verfahren (EnEV Anhang 1 Nr. 3) ermittelt werden.
Neubauten mit niedrigen Innentemperaturen
(EnEV Anhang 2)
Ziel:
Minimalster Transmissionswärmeverlust in Abhängigkeit vom A/V- Verhältnis
Nachweise:
Spezifischer Transmissionswärmeverlust, bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
Wärmebedarfsausweis nach vereinfachtem Verfahren
Kleine Gebäude (<= 100 m³)
(EnEV Anhang 3)
Ziel:
Minimalste Werte der Wärmedurchgangskoeffizenten für alle relevanten Bauteile
bei Berücksichtigung von
Gebäudedichtheit und Mindestluftwechsel
Nachweis: Bauteilberechnungsverfahren für
Außenwände
Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster
Außentüren
Decken, Dächer, Dachschrägen
Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und Erdreich
Vorhangfassaden
Energiebedarfsausweis entsprechend Allgemeiner Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Gespeichert
nd
Diplom-Ingenieur, Beratender Ingenieur für Bauwesen
Administrator
Vollmitglied
Beiträge: 703
Geschlecht:
EnEV: Altbauten
«
Antwort #3 am:
20. Oktober 2004, 20:29:40 »
Bedingte Anforderungen durch energetische Modernisierung einzelner Bauteile
Ersatz und Erneuerung von Aussenbauteilen
(EnEV Anhang 3 Nr. 1 bis 7):
Ziel:
Minimierung der Wärmedurchgangskoeffizenten für relevante Bauteile
Nachweise
: Bauteilberechnungsverfahren für
Außenwände
Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster
Außentüren
Decken, Dächer, Dachschrägen
Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und Erdreich
Vorhangfassaden
Nachrüstungsvorschriften
Ziel:
Minimierung des Heiz- Energieverbrauchs durch moderne Feuerungsanlagen und Dämmung
Nachweise:
Einhaltung der zulässigen Abgasverlustgrenzwerte
Begrenzung der Wärmeabgabe von Rohleitungen
Dämmung der obersten Geschossdecke beheizter gegen unbeheizte Räume ( 0,3 W/m²K )
Aufrechterhaltung der energetischen Gebäudequalität
Ziel:
Kopplung von Sowieso- Maßnahmen mit energetischer Gebäudemodernisierung
Nachweise:
bei Veränderungen von Außenbauteilen
Einhaltung der Anforderungen energiesparrechtlicher Vorschriften des Bundes bei Veränderung von Heizungs- und Warmwasseranlagen
Ausgleich des Jahres- Primärenergiebedarfs durch energiebedarfsenkende anlagentechnische
oder
bauliche Maßnahmen
Optionale Verbrauchskennzahlen
Ziel:
Erkennen des tatsächlichen Energieverbrauchs und möglicher effizenzsteigernde Maßnahmen
Nachweise:
bei wesentlich geänderten Gebäuden mit normalen Innentemperaturen Energiebedarfsausweis entsprechend Allgemeiner Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
bei geringen Änderungen Energieverbrauchskennwerte zusammen mit Gebäude- und Nutzungsmerkmalen
«
Letzte Änderung: 20. Oktober 2004, 20:37:44 von nd
»
Gespeichert
nd
Diplom-Ingenieur, Beratender Ingenieur für Bauwesen
Administrator
Vollmitglied
Beiträge: 703
Geschlecht:
EnEV: Anlagentechnik
«
Antwort #4 am:
20. Oktober 2004, 20:41:45 »
Nachrüstpflicht und Inbetriebnahme von Heizkesseln für flüssige oder gasförmige Brennstoffe
Ziel:
Erhöhung des Jahresnutzungsgrades bezogen auf die eingesetzte Energie
Nachweise:
CE-Kennzeichnung nach Bauproduktengesetz oder Richtlinie 92/42/EWG, Art. 7, Abs.1, Satz 2
EG-Konformität bei Kesseln aus Einzelgeräten
Niedertemperatur- oder Brennwertkessel (Ausnahmen: EnEV Abschn. 4, § 11)
fachkundige und sachgerechte Bedienung, Wartung und Instandhaltung
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
Ziel:
Begrenzung der Wärmeabgabe
Nachweise:
Dämmung von Rohrleitungen nach anerkannten Regeln der Technik (EnEV Anhang 5)
Zentrale und raumweise Regelung durch Einbau von selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr
fachkundige und sachgerechte Bedienung, Wartung und Instandhaltung
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