Autor Thema: Abwasserwirtschaft  (Gelesen 7194 mal)

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admin

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Abwasserwirtschaft
« am: 12. September 2004, 18:13:01 »
Informationen über Ableitung von Regen- und Schmutzwasser
« Letzte Änderung: 13. September 2004, 09:19:25 von nd »

admin

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Regenwasser
« Antwort #1 am: 12. September 2004, 18:14:42 »
Regenwasserversickerung

Durch alle Arten von Gebäuden und Bedachungen, Wege, Straßen und Stellplätze werden immer mehr Flächen versiegelt. Die Befestigung und Versiegelung verhindert die Versickerung von Regenwasser mit der Folge der Zunahme von Hochwasserschäden und einer Absenkung des Grundwasserspiegels. Gleichzeitig ist die Kapazität vieler Kanalsysteme durch die größere Belastung nicht ausreichend. Die Auswirkung der Flächenversiegelung macht sich auch durch steigende Trink- und Abwassergebühren bemerkbar.

Jeder Grundstückseigentümer kann einen entscheidenden Beitrag zur Lösung dieser Problematik leisten, indem das Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen unmittelbar auf dem Grundstück versickert wird. Dies wird von den Behörden teilweise durch günstigere Abwassergebühren, einer Befreiung der Regenwasserabgabe oder durch einen Zuschuss gefördert. Zudem wird das Mikroklima verbessert

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der direkten Versickerung:
Flächenversickerung (beispielsweise. wasserdurchlässiges Pflaster auf Wegen und Stellplätzen)
Versickerung mit oberirdischer Speicherung (Mulde)
Versickerung mit unterirdischer Speicherung (Rigole, Sickerschacht)

Für die Errichtung einer Regenwasserversickerungsanlage ist in der Regel ein Antrag zur Erlaubnis der Nutzung eines Gewässers zu stellen. Eine umfassende Beratung und Bemessung sowie Antragstellung führen wir für Sie durch.

Regenwassernutzung

Wasser im privaten Haushalt unterliegt sehr hohen Qualitätsansprüchen. So war es nicht verwunderlich, dass auch das Regenwasser auf den Prüfstand kam. Anfängliche Bedenken gegenüber der Regenwassernutzung konnten inzwischen aber ausgeräumt werden. Viele Untersuchungen, die quer durch Deutschland durchgeführt wurden, zeigen, dass sorgfältig geplante und gebaute Regenwasseranlagen immer eine Wasserqualität aufweisen, die deutlich höher liegt als die Qualität, die der Gesetzgeber für Badegewässer fordert. Bei frisch gewaschener und getrockneter Wäsche gibt es kaum einen Unterschied in der Keimbelastung zwischen Trink- und Regenwasser.

Bei bakteriologischen Untersuchungen zeigte sich, dass zum Teil sogar die Grenzwerte für Trinkwasser eingehalten wurden. Meistens liegt die Keimbelastung im Rahmen der Badegewässer-Richtlinie, d.h. wären diese Keimzahlen in einem See oder Fluss festgestellt worden, wäre dieses Wasser zum Baden geeignet.

Durch die Beachtung der Planungs-, Dimensionierungs- und Einbau hinweise und die Wahl der richtigen Produkte wird eine hohe Qualität des gesammelten Wassers sichergestellt. Für die genannten Anwendungen kann daher eine gesundheitliche Gefährdung durch die Nutzung von Regenwasser praktisch ausgeschlossen werden.

Vorteile sind die teilweise Einsparung von Wasser- und Abwassergebühren, die Reduzierung des Waschmittelverbrauchs, kein Verkalken der Waschmaschine, die Verringerung des Auftretens von Urinstein durch ionenarmes Regenwasser und die optimale Bewässerung von Pflanzen durch das weiche Regenwasser.
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2004, 15:32:25 von nd »

admin

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Schmutzwasser
« Antwort #2 am: 12. September 2004, 18:16:45 »
Häusliches Abwasser

Sofern die Schmutzwasserentsorgung nicht über die öffentliche Kanalisation der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen kann, werden private Abwasseranlagen auf dem eigenen Grundstück errichtet. Nach der  DIN (Ausgabe Dez. 2002) dürfen nur noch Kläranlagen zum Einsatz kommen, die von der Reinigungsleistung her den Anlagen der DIN 4261 Teil 2 entsprechen.

Dementsprechende Kleinkläranlagen bestehen aus drei Stufen:

1. Mechanische Vorklärung

Häusliche Abwässer werden zumeist in eine Mehrkammerkläranlage  eingeleitet. Hierbei werden die Abwässer zunächst mechanisch über einfache Absetzprozessen vorgereinigt. Der bei der Vorreinigung anfallende Schlamm einschließlich Schwimmschlamm ist regelmäßig zu entsorgen. Die mechanisch vorgereinigten Abwässer gelangen nun in die jetzt zusätzlich erforderliche biologische Stufe.

2. Biologische Klärung

Hier werden die Abwässer weitergehend biologisch gereinigt. Zu diesen Anlagen gehören insbesondere

Tropfkörperanlagen
Festbettanlagen
SBR-Anlagen (Belebtschlammverfahren)
Pflanzenkläranlagen

3. Nachreinigung

Möglich ist dies durch Versickerung in das Grundwasser oder Einleitung in ein Oberflächengewässer. Die Versickerung geschieht entweder durch einen Sickergraben oder eine Sickergrube.

Die Wahl des Abwasserbehandlungsverfahrens ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig (Platzverhältnisse, Untergrundbeschaffenheit, Grundwasserstände, usw.) Wir können Sie beraten, für Sie die Anlage planen und die Antragsunterlagen erstellen.
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2004, 15:33:41 von nd »