Energieberatung (BAFA)
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes führe ich Beratungen nach den Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch.
Die Kosten eines individuellen Sanierungsfahrplans
| Anzahl der Wohneinheiten | 1 - 2 | 3 - 8 | 9 - 20 |
|---|---|---|---|
| Beratungskosten | 1.300 € | 1.800 € | 2.100 € |
| Förderung durch das BAFA | 650 € | 850 € | 850 € |
| Ihr Eigenanteil | 650 € | 950 € | 1.250 € |
Größere Anzahl Wohneinheiten nach Vereinbarung.
Antragstellung
Der Antrag ist vom Fördermittelempfänger (Beratene/r) zu stellen. Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gemäß Wohnungseigentumsgesetz
- Nießbrauchsberechtigte
- Mieter und Pächter
Die Antragstellung ist nur online möglich. Der Antrag kann entweder vom Beratungsempfänger selbst oder von einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Wenn Sie mir eine Vollmacht ausstellen, stelle ich den Antrag gerne in Ihrem Namen.
Ablauf
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids vom BAFA kann mit der Energieberatung begonnen werden. Diese besteht im Wesentlichen aus folgenden Schritten:
- Erstes Beratungsgespräch und Datenaufnahme vor Ort
- Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans
- Zusendung des Sanierungsfahrplans und der Umsetzungshilfe per E‑Mail/Post
- Abschlussgespräch und Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans
Der Sanierungsfahrplan dient anschließend als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln des Bundes.
Vor-Ort-Termin
Beim Vor‑Ort‑Termin sollten – sofern vorhanden – folgende Unterlagen bereitliegen:
- Baupläne des Hauses
- Baubeschreibungen
- Heizkostenabrechnungen (Öl/Gas/Strom/Fernwärme) der letzten drei Jahre
- Bescheinigung des Schornsteinfegers (Mess- und Überprüfungsprotokoll)
Hinweis
Da Förderprogramme kurzfristig geändert werden können, sind die Informationen auf dieser Seite möglicherweise
nicht vollständig aktuell.
Verbindliche und stets aktuelle Angaben – insbesondere zu Fördersätzen – finden Sie auf der BAFA‑Webseite:
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude




